Seit dem 1. Januar 2016 gelten nach der Ecodesign-Richtlinie bestimmte Anforderungen an die Leistung von Lüftungsgeräten. Diese Anforderungen gelten in allen EU-Mitgliedstaaten.
Hier finden Sie die Richtlinie, in der die Anforderungen detailliert beschrieben werden.
NRVU- und RVU-Geräte
Die Anforderungen sind in zwei Hauptkategorien unterteilt: NRVU- und RVU-Geräte. Die Abkürzung NRVU steht für Non-Residential Ventilation Unit (Nichtwohnraumgerät), während RVU für Residential Ventilation Unit (Wohnraumgerät) steht. Man darf sich jedoch nicht dadurch verwirren lassen, dass in den Bezeichnungen der Begriff "Wohnraum" verwendet wird. Denn ausschließlich die Luftmenge ist ausschlaggebend dafür, ob ein Gerät als NRVU oder RVU eingestuft wird und nicht die tatsächliche Verwendung - siehe die folgende Tabelle.
Luftmenge:
Weniger als 250 m³/h
RVU*
Residential Ventilation Unit
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Luftmenge:
250 bis 1.000 m³/h
NRVU oder RVU
Der Hersteller entscheidet, ob das Gerät als NRVU oder RVU eingestuft wird.
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Luftmenge:
Mehr als 1.000 m³/h
NRVU*
Non-Residential Ventilation Unit
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* Unabhängig von der Verwendung, ausgenommen Prozesslüftung (mehr dazu unter NRVU-Geräte).
Hier erfahren Sie mehr zu den Anforderungen an NRVU-Geräte
Hier erfahren Sie mehr zu den Anforderungen an RVU-Geräte