Im Zuge einer neuen Bundesförderung erhalten Bildungseinrichtungen bis zu 80 % Zuschuss beim Neueinbau von nachhaltiger Lüftungstechnik (RLT-Geräte). Vor allem Schulen und Kitas profitieren, da nur Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren und deren öffentliche sowie private Träger antragsberechtigt sind. Das gilt auch für Schulen, welche zusätzlich Kinder über 12 Jahren unterrichten.
Was wird gefördert?
- Neu: Erstmaliger Einbau (Neueinbau) von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)
Die Erstellung eines Konzeptes (Planung) für die infektionsschutzgerechte Lüftung
(ausschließlich in Zusammenhang mit einer Neueinbau-Maßnahme)
- Um- und Aufrüstungen von bestehenden raumlufttechnischen Anlagen
Welche FördervorauSsetzungen gibt es?
Die Planungsvorgaben sind u.a. Mindest-Nennvolumenstrom von 25 m³ pro Person und Stunde, Wärmerückgewinnung aus dem Fort- bzw. Abluftstrom sowie kombinierter Zu-/Abluftbetrieb mit Umluftanteil ≤ 50%. EXHAUSTO by Aldes RLT-Geräte zur Nachrüstung in Bildungseinrichtungen erfüllen ausnahmslos die geforderten technischen und regulatorischen Mindestanforderungen.
Übersicht:
Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
Behörde
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Behörde Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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Fördersatz
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bis zu 80 %
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Bagatellgrenze
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8.000 €
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Maximale Zuschusshöhe
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500.000 € pro Standort
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Ausgangslage
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Neueinbau/Umrüstung stationärer raumlufttechnischer Anlage
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Antragsberechtigung
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Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (z.B. Kitas, Grundschulen, Gesamtschulen oder Gymnasien)
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Einreichungsfrist
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31.12.2021
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Förderantrag
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Hier geht es zum Förderantrag
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Weiterführende Infos
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www.bafa.de
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Weitere Förderprogramme der Bundesländer mit unterstützenden Maßnahmen zur Luftreinigung für Schulen finden Sie hier.