BAFA- und KfW-Förderung von Lüftungsanlagen
05.08.22
Lüftungsanlagen von EXHAUSTO by Aldes sorgen für konstant frische Luft, verbessern das Wohnraumklima und beugen Feuchtigkeit sowie Schimmelbildung vor. Werden sie im Rahmen eines professionellen Lüftungskonzepts installiert, erhöhen sie darüber hinaus die Energieeffizienz im Gebäude und senken die Heizkosten.

Gutes Raumklima zahlt sich doppelt aus
Je dichter die Gebäudehülle, umso wichtiger ist eine automatisierte Belüftung. Bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen an Fenstern oder dem Dach ist ein solches Konzept sogar vorgeschrieben. Wer eine Lüftungsanlage in seine Immobilie einbaut – direkt oder nachträglich im Rahmen einer Sanierung –, kann auf Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurückgreifen. Diese ist unterteilt in Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Alle drei haben zum Ziel, Investitionen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Die aktuelle Version des Infoblatts zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen im Rahmen des BEG steht auf der Website bafa.de und kfw.de zum Download bereit.

Investitionszuschuss oder Kredit
Ist die Lüftungsanlage nicht in einem förderfähigen Gesamtpaket zu dem Erreichen eines bestimmten Energieeffizienzstandards – beispielsweise für ein KfW Effizienzhaus 55 –integriert, ist die Grundlage für einen Zuschuss die am 21. Oktober 2021 in Kraft getretene "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" inklusive der Anlage mit Vorgaben zu den technischen Mindestanforderungen. Um die Investitionen für die Installation einer Lüftungsanlage zu reduzieren und von den Förderungen zu profitieren, gibt es zwei Möglichkeiten: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – kann ein Investitionszuschuss und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Kredit für anlagentechnische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergesellschaften ebenso wie Unternehmen, Körperschaften, Organisationen, Wohnungsbaugenossenschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
BAFA: 20 Prozent Fördersatz
Die BAFA fördert generell den Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes. Dazu gehören energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung. Zuschüsse gibt es sowohl für deren erstmalige Installation als auch für den Austausch oder die Optimierung durch den Ersatz von Komponenten. Für die Antragstellung und Begleitung des Vorhabens ist allerdings die Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich, der auf der Liste für Förderprogramme des Bundes aufgeführt sein muss. Eine weitere Voraussetzung: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt nach Angaben der BAFA dann 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Außerdem zu beachten ist, dass diese insgesamt 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht überschreiten dürfen. Ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent ist bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme möglich, der Teil eines in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" vorgesehenen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der Lüftungsanlage erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Förderfähig sind auch Leistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises. Das trifft zu, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können.
"BEG Wohngebäude Kredit" der KfW
Bei der KfW gibt es als Alternative einen "BEG Wohngebäude Kredit" für Einzelmaßnahmen wie Lüftungsanlagen inklusive einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung (Förderprodukt 262). Der Kreditbetrag für investive Maßnahmen ist auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt, unabhängig von der Anzahl der Anträge. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Auch hier ist bei der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ein offiziell gelisteter Energieeffizienz-Experte einzubinden, der die Angemessenheit der Maßnahme prüft. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird ebenfalls ein Kredit gewährt. Mit Nachweis der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen gibt es einen Tilgungszuschuss, der auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt wird.
Fazit: Gesundes Wohnklima und der Schutz sowie die Aufwertung der Immobilie gehen bei einer professionellen Lüftungsanlage Hand in Hand. Wer die aktuellen Fördermöglichkeiten einer solchen Maßnahme ausschöpft, wird vom Staat zusätzlich belohnt. EXHAUSTO by Aldes hat eine Reihe von förderfähigen KWL-Anlagen im Programm, mit denen sich gutes Raumklima doppelt auszahlt.
BEG-REFORM: FÖRDERSÄTZE ABGESENKT
Aufgrund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung die Sanierungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu geordnet. Die Änderungen sind zum 28.07.2022 in Kraft getreten. So wurden die Fördersätze insgesamt abgesenkt, um allen Antragstellergruppen den Zugang zu ermöglichen. Die Kreditförderung der BEG EM wurde gestrichen. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA bleiben hingegen erhalten. Die Fördersystematik soll damit vereinfacht und nutzerfreundlicher werden, da es eine klare Aufteilung gibt: Einzelmaßnahmen werden beim BAFA und systemische Maßnahmen bei der KfW beantragt.
20 % maximaler Fördersatz für Lüftungsanlagen
Die Fördersätze beim BAFA wurden angepasst und gelten ab 15.08.2022. Für Anlagentechnik, die unter anderem den Einbau, Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen umfasst, beträgt der Zuschuss 15 %, der iSFP-Bonus 5 %, sodass der maximale Fördersatz 20 % ausmacht. Bei der BEG WG/NWG wurden bei der Kreditförderung die Tilgungszuschüsse abgesenkt, Im Gegenzug wurde eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt, die in etwa einem Zuschuss von 15 % entspricht. Die Übergangsfrist für die Antragstellung beim BAFA für den EM-Zuschuss endet am 14. August. Für den Herbst sind weitere Änderungen angekündigt.
Ein Dossier vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu den aktuellen Änderungen findet sich hier:
BMWK - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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