Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
17.01.23
Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung sind zentrale Schritte, um die Energiekosten für den Gebäudebetrieb zu senken und gleichzeitig die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll Gebäudebesitzer und Investoren motivieren diese Schritte einzuleiten.

Seit dem 1. Januar 2023 ist die zweite Reformstufe der BEG in Kraft. Übergeordnetes Ziel dieser Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Neben dem Ordnungsrecht ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein zentrales politisches Instrument, das mit einem Budget von 13 Milliarden Euro für 2023 entsprechende Anreize im Markt setzt.
Mit der zweiten Reformstufe wird der Zugang zur BEG weiter erleichtert, Förderboni erhöhen die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz des Programms wird erneut gesteigert, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragssteller unterstützen zu können.
Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von der Reform betroffen.
Auch für den Bereich Lüftungstechnik ergeben sich Änderungen, welche wir im folgenden Dokument für Sie zusammengefasst haben:
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Aus Platzgründen können wir an dieser Stelle nur die wichtigsten Punkte erwähnen, die Richtlinien für die drei Teilprogramme der BEG finden Sie im Wortlaut hier:
energiewechsel.de - BMWK Richtlinien